Kircheneintritt
Evangelisch werden: verschiedene Wege
Zunächst einmal: alle, die evangelisch werden wollen, sind uns herzlich willkommen! Gleichgültig, was Sie dazu gebracht hat, über Ihre Kirchenzugehörigkeit nachzudenken: wir freuen uns, dass Sie (wieder) zur Evangelischen Kirche gehören wollen. Wir geben hier einige Hinweise, wie Sie (wieder) evangelisches Kirchenmitglied werden können.
Die erste Frage, die sich stellt: sind Sie getauft (auch in einer anderen Kirche als der evangelischen)? Wenn nicht, lesen Sie bitte auf der Seite „Taufe“ weiter. Die Taufe ist sozusagen die Eintrittskarte in die Kirche.
Die zweite Frage: Sind Sie aus der Evangelischen Kirche ausgetreten oder gehör(t)en Sie einer anderen christlichen Konfession an (z.B. katholisch, orthodox)?
Wiedereintritt
Wenn Sie aus der Evangelischen Kirche ausgetreten sind, ist der Wiedereintritt nicht weiter schwer. Sie können bei jedem evangelischen Pfarrer oder bei den anerkannten Kircheneintrittstellen wieder eintreten. Die Pfarrer werden ein (oder mehrere) Gespräche mit Ihnen führen, die klären und informieren, aber auch beraten sollen. Vielleicht ist auch ein Seelsorge-Gespräch angeraten. Aber Sie brauchen keine Sorge haben: es wird keine Glaubensprüfung durchgeführt.
Wenn Sie sich lieber an eine Kircheneintrittstelle wenden wollen, ist das Verfahren ähnlich. Von dort wird Ihr Aufnahmeantrag an die Kirchengemeinde weitergeleitet, in der Sie wohnen.
Sie benötigen Ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und die Austrittsbescheinigung des Amtsgerichtes.
Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftig werden; die Taufe wird dabei nicht wiederholt.
Aufnahme
Auch die Aufnahme aus einer anderen Kirche wird von allen Pfarrern der Evangelischen Kirche oder in den anerkannten Kircheneintrittstellen durchgeführt. Auch hier wird zuerst ein Gespräch geführt, das klärenden, informierenden, beratenden und evtl. seelsorglichen Charakter hat.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Evangelische Kirche ist, dass Sie die Mitgliedschaft in der anderen Kirche beenden. Eine Doppelmitgliedschaft ist nicht möglich.
Sie benötigen auch in diesem Fall Ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und die Urkunde über den Austritt aus der anderen Kirche.
Auch die Aufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden. Die Taufe in der anderen Kirche wird anerkannt und nicht wiederholt.
Weitere Informationen
Alles, was Sie in diesem Zusammenhang sonst noch wissen wollen, können Sie bei Pfarrer Hudasch oder Pfarrerin Klute (oder bei jedem anderen evangelischen Pfarrer) oder in den Kircheneintrittstellen erfahren.
Unsere Landeskirche bietet auf ihrer Internetseite ekir.de ausführlichere Informationen.
Sehr lesenswert ist auch die Internet-Seite evangelisch-das-ganze-leben.de.
Kircheneintrittstellen in unserer Nähe
Kircheneintrittstelle Düsseldorf:
Johanneskirche, Martin-Luther-Platz 39
Geöffnet montags bis donnerstags von 16-18 Uhr
oder nach Vereinbarung mit Pfarrer Dr. Uwe Vetter, Tel. (0211) 135898
Kircheneintrittstelle Köln:
Antoniterkirche, Schildergasse 57
Dort gibt es eine Info-Stelle im City-Pavillon.
Geöffnet montags bis freitags von 12-16 Uhr.
Telefonische Terminvereinbarung: (0221) 6605720
Kircheneintrittstelle Oberhausen:
CentrO
Montags bis samstags 12-18 Uhr und sonntags 14-18 Uhr.
Telefon (0208) 802359.
Heike Klute